EAG – 1.Call startet am 15.04.2024

EAG-Erneuerbaren Ausbaugesetz

Investitionszuschuss für Photovoltaik und Stromspeicher 2024
Start 1. Fördercall am 15.04. 2024
17:00 Uhr

Bei den Investitionszuschüssen aus dem EAG handelt sich um einen einmaligen Zuschuss zu neuen Photovoltaik- und Stromspeicher-Anlagen. Erweiterungen werden ebenfalls gefördert.

Eine Kombination mit der Umsatzsteuer-Befreiung nach UStG 1994, § 28, Abs. 62 ist nicht möglich.

Bei Photovoltaik-Anlagen wird jedes einzelne kWp-Leistung, bei Stromspeicher wird jede einzelne kWh-Kapazität, mit einem Fördersatz (EUR/kWp bzw. EUR/kWh), getrennt nach Größenkategorien, unterstützt.

Im Jahr 2024 werden insgesamt drei Fördercalls abgehalten (April, Juni, Oktober).
Förderbar sind Photovoltaik-Anlagen bis 1.000 kWp und Stromspeicher bis 50 kWh (mind. 0,5 kWh/kWp).

EAG Gesetzestext
EAG Verordnung


Kategorien und Fördersätze 

Kategorie A:
Förderung bis 10 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 195,00/kWp (Fixbetrag)

Kategorie B:
Förderung > 10 kWpeak bis 20 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 185,00/kWp (Fixbertrag)

Kategorie C:
Förderung > 20 kWpeak bis 100 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 150,00/kWp (max., Gebot erforderlich)

Kategorie D:
Förderung > 100 kWpeak bis 1.000 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 140,00/kWp (max., Gebot erforderlich)

Stromspeicher: EUR 200,00/kWh (Fixbetrag).
Separate Stromspeicher werden nicht gefördert.