PHOTOVOLTAIK- und Stromspeicher FÖRDERUNG ÖSTERREICH

WIR ÜBERNEHMEN FÜR UNSERE KUNDEN DIE FÖRDER-ANTRAGSTELLUNG.

EAG – Förderung
(für Private, Gewerbe, Gemeinden, Genossenschaften)

 

Investitionszuschuss für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher 2023

 

Termine:

  • März – Erster Call von 23.3.-6.4.2023
  • Juni – Zweiter Call von 14.6.-28.6.2023
  • August – Dritter Call von 23.8.-6.9.2023 (nur Kategorie A und B)
  • Oktober – Vierter Call von 9.10.-23.10.2023

 

 

Kategorie A:
Förderung bis 10 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 285,00/kWp (Fixbetrag, first come)

 

Kategorie B:
Förderung > 10 kWpeak bis 20 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 250,
00/kWp (Fixbetrag, first come)

 

Kategorie C:
Förderung > 20 kWpeak bis 100 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 160,00/kWp (max., Gebot erforderlich, Auktion)

 

Kategorie D:
Förderung > 100 kWpeak bis 1.000 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 140,00/kWp (max., Gebot erforderlich, Auktion)

 

Stromspeicher: EUR 200,00/kWh (Fixbetrag).
Separate Stromspeicher und Stromspeicher-Erweiterungen werden über das EAG nicht gefördert. Eine Stromspeicher-Förderung ist ausschließlich in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage möglich.
Für Stromspeicher-Nachrüstungen siehe Klimafonds.

 

Dokument Gesetzestext EAG
Dokument EAG Investitionszuschuesse Verordnung 2023
Hier werden Deine Fragen zur Einreichung und Ablauf des EAG beantwortet

 



 

 

KLIMA- UND ENERGIEFONDS
für Private, Gewerbe, Gemeinden, Genossenschaften

 

Stromspeicher – Förderprogramm
Für Errichtung und Nachrüstung von elektrischen Speicheranlagen

 

Gefördert werden sowohl neu installierte Stromspeicher als auch die Erweiterung von bestehenden Stromspeicher-Anlagen bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 kWh.
Voraussetzung ist, dass diese zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen.

 

Die Mindestgröße des Speichers muss 4 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität, sowie 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kW-Photovoltaik-Leistung betragen.
Die maximale Größe ist unbegrenzt, jedoch werden maximal 50 kWh nutzbare Speicherkapazität gefördert.

 

Die Förderpauschale beträgt 200 Euro/kWh nutzbarer Speicherkapazität.
Eine Kombination mit Landes- sowie Gemeindeförderungen ist möglich.

 

Link zum Leitfaden Stromspeicher Förderung
Link zum Klimafonds

 


 

 

KLIMA- UND ENERGIEFONDS
für Land- und Forstwirtschaften

 

Investitionszuschuss Photovoltaik & Stromspeicher & Notstromfunktion
Programm 2023 – 2025 (nur für Landwirtschaften mit Betriebsnummer)

 

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