WIR ÜBERNEHMEN FÜR UNSERE KUNDEN
DIE FÖRDER-ANTRAGSTELLUNG.
Hier findest Du ausschließlich Bundesförderungen
(diverse Landes- und Gemeindeförderungen sind kombinierbar)
Nullsteuersatz für Photovoltaik-Anlagen in Österreich
Gültig für 2024 und 2025
(Echte Umsatzsteuerbefreiung)
Ab 01.01.2024 ist von Privatpersonen aus Österreich unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer beim Erwerb einer Photovoltaik-Anlage zu bezahlen (€ 0,00 USt).
Änderung des österreichischen Umsatzsteuergesetzes 1994
(Texterläuterungen entnommen aus www.bmf.gv.at)
Im Folgenden werden häufig gestellte Fragen zum Thema Nullsteuersatz (0,00 USt)
im Zusammenhang mit der Lieferung und Installation von Photovoltaik-Modulen beantwortet
(Stand: März 2024).
HIER GEHT ES ZU DEN ERLÄUTERUNGEN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR FINANZEN
Hinweis: Beratungen und Auskünfte zur Umsatzsteuerbefreiung können wir ausschließlich unseren Photovoltaik-Kunden anbieten.
EAG – Bundesförderung des Klimaschutzministeriums
(für Private, Gewerbe, Gemeinden, Genossenschaften)
EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher 2024
Termine:
Kategorie A:
Förderung bis 10 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 195,00/kWp (Fixbetrag, first come)
Kategorie B:
Förderung > 10 kWpeak bis 20 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 185,00/kWp (Fixbetrag, first come)
Kategorie C:
Förderung > 20 kWpeak bis 100 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 150,00/kWp (max., Gebot erforderlich, Auktion)
Kategorie D:
Förderung > 100 kWpeak bis 1.000 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 140,00/kWp (max., Gebot erforderlich, Auktion)
Stromspeicher: EUR 200,00/kWh (Fixbetrag).
Separate Stromspeicher und Stromspeicher-Erweiterungen werden über das EAG nicht gefördert. Eine Stromspeicher-Förderung ist ausschließlich in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage möglich.
Für Stromspeicher-Nachrüstungen siehe Klimafonds.
Eine Kombination mit Landes- und Gemeindeförderungen ist möglich.
Dokument Gesetzestext EAG
Dokument EAG Investitionszuschuesse Verordnung 2024
Hier werden Deine Fragen zur Einreichung und Ablauf des EAG beantwortet
KLIMA- UND ENERGIEFONDS
für Private, Gewerbe, Gemeinden, Genossenschaften
STROMSPEICHER AB 10.04.2024
(Das Förderbudget wurde Ende April zur Gänze ausgeschöpft, zur Zeit sind keine Anträge möglich)
Stromspeicher – Förderprogramm 2024
Für Errichtung und Nachrüstung von elektrischen Speicheranlagen
Gefördert werden sowohl neu installierte Stromspeicher (rückwirkend ab 01.01.2024), als auch die Erweiterung von bestehenden Stromspeicher-Anlagen bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 kWh.
Voraussetzung ist, dass diese zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen.
Die neu errichtete Größe des Speichers muss mindestens 4 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität, sowie mindestens 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kWp-Photovoltaik-Leistung betragen.
Die gesamte Größe ist unbegrenzt, jedoch werden maximal 50 kWh nutzbare Speicherkapazität gefördert.
Die Förderpauschale beträgt 200 Euro/kWh nutzbarer Speicherkapazität.
Eine Kombination mit Landes- sowie Gemeindeförderungen ist möglich.
Eine Kombination mit der aktuellen Umsatzsteuerbefreiung ist ausgeschlossen.
Link zur Stromspeicher Förderung
KLIMA- UND ENERGIEFONDS
für Land- und Forstwirtschaften
Investitionszuschuss Photovoltaik & Stromspeicher & Notstromfunktion
Programm 2023 – 2025 (nur für Landwirtschaften mit Betriebsnummer)
„DER ENERGIEAUTARKE BAUERNHOF“
(für unsere landwirtschaftlichen Kunden wickeln wir das Modul A ab)
STEIERMARK – KLEINE SANIERUNGSFÖRDERUNG
Steirische Photovoltaik-Kunden können im Rahmen der „Kleinen Sanierung“ eine zusätzliche Förderung bis zu einer Höhe von 15% des Investments beantragen: