EAG – 1.Call startet am 15.04.2024

EAG-Erneuerbaren Ausbaugesetz

Investitionszuschuss für Photovoltaik und Stromspeicher 2024
Start 1. Fördercall am 15.04. 2024
17:00 Uhr

Bei den Investitionszuschüssen aus dem EAG handelt sich um einen einmaligen Zuschuss zu neuen Photovoltaik- und Stromspeicher-Anlagen. Erweiterungen werden ebenfalls gefördert.

Eine Kombination mit der Umsatzsteuer-Befreiung nach UStG 1994, § 28, Abs. 62 ist nicht möglich.

Bei Photovoltaik-Anlagen wird jedes einzelne kWp-Leistung, bei Stromspeicher wird jede einzelne kWh-Kapazität, mit einem Fördersatz (EUR/kWp bzw. EUR/kWh), getrennt nach Größenkategorien, unterstützt.

Im Jahr 2024 werden insgesamt drei Fördercalls abgehalten (April, Juni, Oktober).
Förderbar sind Photovoltaik-Anlagen bis 1.000 kWp und Stromspeicher bis 50 kWh (mind. 0,5 kWh/kWp).

EAG Gesetzestext
EAG Verordnung


Kategorien und Fördersätze 

Kategorie A:
Förderung bis 10 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 195,00/kWp (Fixbetrag)

Kategorie B:
Förderung > 10 kWpeak bis 20 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 185,00/kWp (Fixbertrag)

Kategorie C:
Förderung > 20 kWpeak bis 100 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 150,00/kWp (max., Gebot erforderlich)

Kategorie D:
Förderung > 100 kWpeak bis 1.000 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 140,00/kWp (max., Gebot erforderlich)

Stromspeicher: EUR 200,00/kWh (Fixbetrag).
Separate Stromspeicher werden nicht gefördert.

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Karl Gutmeier
karl.gutmeier@everto.at

Karl Gutmeier ist Geschäftsführer der EVERTO Solarstrom GmbH und Autor im EVERTO Fachblog. Er beschäftigt sich seit dem Jahr 2005 mit Photovoltaik, Stromspeichern, Energiemanagement und aktuellen Entwicklungen rund um Solarstrom in Österreich.