PEER TO PEER – P2P

STROM TAUSCHEN VON PERSON ZU PERSON

Neu in Österreich ab 01.10.2026

 

 

Im Rahmen von Peer-to-Peer-Verträgen können sich zwei oder mehrere natürliche oder juristische Personen (z.B. Privatpersonen, Unternehmen jeder Größe, Gemeinden, etc.), zusammenschließen, um gemeinsam eigen-erzeugten Strom zu nutzen.
Die Abwicklung und Abrechnung der Peer-to-Peer-Verträge kann direkt zwischen den Vertragspartner:innen oder indirekt über einen bestellten Organisator (z.B Everto Solarstrom GmbH) erfolgen.

 

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen für die gemeinsame Energienutzung zwischen zwei Personen / Organisationen treten mit 01.10.2026 in Kraft.

 

Ab 05.10.2026 kann P2P vorübergehend nur mit Zählpunkten umgesetzt werden, die alle beim selben Netzbetreiber (z.B. Energienetze Steiermark GmbH) angesiedelt sind.
Die Umsetzung über mehrere Netzgebiete bzw. österreichweit wird voraussichtlich erst ab April 2027 möglich sein.

 

Die novellierte Verordnung zu den Netzentgelten (SNE-VO) tritt am 01.01.2027 in Kraft. Erst ab diesem Zeitpunkt gelten reduzierte Netzentgelte für Teilnehmer von P2P.

 

Hier geht es zu detaillierten Informationen:

https://energiegemeinschaften.gv.at/peer-to-peer-vertraege/

 

Hier kannst Du Dich anmelden, wenn Du die Abwicklung von Everto Solarstrom GmbH (Organisator) wünscht:

mail(at)everto.at