26 Aug. NEUE NETZENTGELTE AB 2027
Wer seine Leistungsspitzen reduziert, kann künftig auch seine Strom-Netzkosten reduzieren.
Gemäß § 54 Abs.1 ElWG (Elektrizitätswirtschaftsgesetz) müssen intelligente Messgeräte (Smart Meter) ab 01.01.2027 Deine Viertelstunden-Energiewerte getrennt nach Verbrauch und Einspeisung erfassen, speichern und an den Netzbetreiber übermitteln.
Nachdem die allermeisten Messgeräte derzeit nur Tageswerte (IMS Konfiguration) erfassen, wird in den kommenden Wochen und Monaten eine automatische Umstellung auf die gesetzlich vorgesehenen kürzeren Messintervalle (Viertelstunden-Energiewerte – IME-Konfiguration) vom Netzbetreiber durchgeführt.
Die neue Entgeltstruktur schafft damit erstmals finanzielle Anreize für netzdienliches Verhalten. Das Verhältnis Arbeitspreis (kWh) zu Leistungspreis (kW) wird kontinuierlich auf 50% zu 50% umgestellt werden. Derzeit haben wir in Österreich auf Netzebene 7 ein Verhältnis von 79% Arbeitspreis, 3% Leistungspreis und 18% Pauschalen. Pauschale und Messentgelt entfallen künftig.
ACHTUNG: Ab einer monatlichen durchgängigen Viertelstunden-Leistungsspitze von mehr als 10 kW kommt ein doppelter Leistungspreis für den darüber hinausgehenden Anteil zur Anwendung.
Die konkrete Höhe und Struktur der Netzentgelte wird über die Systemnutzungsentgelt-Regulierung festgelegt. Die E-Control arbeitet derzeit an einer entsprechenden Weiterentwicklung der Tarifstruktur.
WAS KANNST DU TUN?
Der entscheidende Hebel ist: Deine Großverbraucher, wie Elektroladestation, Wärmepumpe, Saunaöfen, etc. nicht gleichzeitig betreiben und die Spitzenlasten gezielt mit Strom aus Deiner Photovoltaik-Anlage und Deiner Photovoltaik-Batterie abfedern (damit die Netzbezugsleistung nicht über die Schwelle von 10 kW steigt).