Photovoltaik-Förderung 2026

Investitionszuschuss für Photovoltaik und Stromspeicher
Start 2.Fördercall am 16.06.2026 bis 30.06.2026

Investitionszuschüsse aus dem EAG (Erneuerbaren Ausbau Gesetz) sind ein einmaliger Zuschuss zu neuen Photovoltaik- und Stromspeicher-Anlagen. Erweiterungen von bestehenden Photovoltaik-Anlagen werden ebenfalls gefördert. Separate Stromspeicher und Erweiterungen von Stromspeichern werden nicht gefördert.

Förderbar sind Photovoltaik-Anlagen bis maximal 1.000 kWp und Stromspeicher bis maximal 50 kWh (Stromspeicher mindestens 0,5 kWh/kWp).

LINK > EAG Gesetzestext
LINK > EAG Verordnung 2026


Kategorien und Fördersätze 

Kategorie A:
Förderung bis 10 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 150,00/kWp (Fixbetrag)

Kategorie B:
Förderung > 10 kWpeak bis 20 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 140,00/kWp (Fixbertrag)

Kategorie C:
Förderung > 20 kWpeak bis 100 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 130,00/kWp (max., Gebot erforderlich, Auktion)

Kategorie D:
Förderung > 100 kWpeak bis 1.000 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 120,00/kWp (max., Gebot erforderlich, Auktion)

Stromspeicher: EUR 150,00/kWh (Fixbetrag, nur in Kombination mit PV-Modulen).
Separate Stromspeicher und Stromspeicher-Erweiterungen werden nicht gefördert.

 

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