Stromspeicher – Förderung 2023

Stromspeicher – Förderprogramm
Für Errichtung und Nachrüstung von elektrischen Speicheranlagen

Gefördert werden sowohl neu installierte Stromspeicher als auch die Erweiterung von bestehenden Stromspeicher-Anlagen bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 kWh.
Voraussetzung ist, dass diese zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen.

Die Mindestgröße des Speichers muss 4 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität, sowie 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kW-Photovoltaik-Leistung betragen.
Die maximale Größe ist unbegrenzt, jedoch werden maximal 50 kWh nutzbare Speicherkapazität gefördert.

Die Förderpauschale beträgt 200 Euro/kWh nutzbarer Speicherkapazität.
Eine Kombination mit Landes- sowie Gemeindeförderungen ist möglich.

Link zum Leitfaden Stromspeicher Förderung
Link zum Klimafonds