PHOTOVOLTAIK- und Stromspeicher

FÖRDERUNGEN in ÖSTERREICH

WIR ÜBERNEHMEN FÜR UNSERE KUNDEN
DIE ABWICKLUNG DER PHOTOVOLTAIK-FÖRDERUNG.

 

Hier findest Du ausschließlich Bundesförderungen
(diverse Landes- und Gemeindeförderungen sind kombinierbar)




 

2026 – INVESTITIONSZUSCHÜSSE

 

EAG – Bundesförderung des Wirtschaftsministeriums
(für Private, Gewerbe, Gemeinden, Genossenschaften)

 

EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher 2026

 

Antrags-Termine:

  • Erster Call: 23.04.2026 – 11.05.2026
  • Zweiter Call: 16.06.2026 – 30.06.2026 
  • Dritter Call: 08.10.2026 – 22.10.2026

 

Kategorie A:
Förderung bis 10 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 150,00/kWp (Fixbetrag, first come)

 

Kategorie B:
Förderung > 10 kWpeak bis 20 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 140,00/kWp (Fixbetrag, first come)

 

Kategorie C:
Förderung > 20 kWpeak bis 100 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 130,00/kWp (max., Gebot erforderlich, Auktion)

 

Kategorie D:
Förderung > 100 kWpeak bis 1.000 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 120,00/kWp (max., Gebot erforderlich, Auktion)

 

Zusätzlich bis zu 30% für „Made in Europe Bonus“

 

Stromspeicher: EUR 150,00/kWh (Fixbetrag, nur in Kombination mit PV-Module)
Separate Stromspeicher und separate Stromspeicher-Erweiterungen werden über das EAG aktuell nicht gefördert.

 

Dokument Gesetzestext EAG allgemein
Dokument EAG Investitionszuschuesse Verordnung 2026
Hier werden Deine Fragen zur Einreichung und Ablauf des EAG beantwortet

 

 



 

 

KLIMA- UND ENERGIEFONDS
für Private, Gewerbe, Gemeinden, Genossenschaften

 

STROMSPEICHER, zur Zeit sind keine Anträge möglich

 

Stromspeicher – Förderprogramm 2024/2025
Für Errichtung und Nachrüstung von elektrischen Speicheranlagen

 

Gefördert werden sowohl neu installierte Stromspeicher (rückwirkend ab 01.01.2024), als auch die Erweiterung von bestehenden Stromspeicher-Anlagen bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 kWh.
Voraussetzung ist, dass diese zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen.

 

Die neu errichtete Größe des Speichers muss mindestens 4 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität, sowie mindestens 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kWp-Photovoltaik-Leistung betragen.
Die gesamte Größe ist unbegrenzt, jedoch werden maximal 50 kWh nutzbare Speicherkapazität gefördert.

 

Die Förderpauschale beträgt 200 Euro/kWh nutzbarer Speicherkapazität.
Eine Kombination mit Landes- sowie Gemeindeförderungen ist möglich.
Eine Kombination mit der aktuellen Umsatzsteuerbefreiung ist ausgeschlossen.

 

Link zur Stromspeicher Förderung

 




 

 

KLIMA- UND ENERGIEFONDS
für Land- und Forstwirtschaften

 

zur Zeit sind keine Anträge möglich

 

Investitionszuschuss Photovoltaik & Stromspeicher & Notstromfunktion
Programm 2023 – 2025 (nur für Landwirtschaften mit Betriebsnummer)

 

„DER ENERGIEAUTARKE BAUERNHOF“
(für unsere landwirtschaftlichen Kunden wickeln wir das Modul A ab)

 

Benutze diesen Link

 




 

STEIERMARK – KLEINE SANIERUNGSFÖRDERUNG

 

zur Zeit sind keine Anträge möglich

 

Steirische Photovoltaik-Kunden können im Rahmen der „Kleinen Sanierung“ eine zusätzliche Förderung bis zu einer Höhe von 15% des Investments beantragen:

 

Kleine Sanierung Steiermark