WIR ÜBERNEHMEN FÜR UNSERE KUNDEN
DIE ABWICKLUNG DER PHOTOVOLTAIK-FÖRDERUNG.
Hier findest Du ausschließlich Bundesförderungen
(diverse Landes- und Gemeindeförderungen sind kombinierbar)
Nullsteuersatz für Photovoltaik-Anlagen in Österreich
Gültig für 2024 und bis 31.03.2025
(Echte Umsatzsteuerbefreiung)
Ab 01.01.2024 bis zum 31.03.2025 ist von Privatpersonen aus Österreich unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer beim Erwerb einer Photovoltaik-Anlage zu bezahlen (€ 0,00 USt).
Änderung des österreichischen Umsatzsteuergesetzes 1994
(Texterläuterungen entnommen aus www.bmf.gv.at)
Im Folgenden werden häufig gestellte Fragen zum Thema Nullsteuersatz (0,00 USt)
im Zusammenhang mit der Lieferung und Installation von Photovoltaik-Modulen beantwortet
(Stand: März 2025).
HIER GEHT ES ZU DEN ERLÄUTERUNGEN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR FINANZEN
Hinweis: Beratungen und Auskünfte zur Umsatzsteuerbefreiung können wir ausschließlich unseren Photovoltaik-Kunden anbieten.
EAG – Bundesförderung des Wirtschaftsministeriums
(für Private, Gewerbe, Gemeinden, Genossenschaften)
EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher 2025
Antrags-Termine:
Kategorie A:
Förderung bis 10 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 160,00/kWp (Fixbetrag, first come)
Kategorie B:
Förderung > 10 kWpeak bis 20 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 150,00/kWp (Fixbetrag, first come)
Kategorie C:
Förderung > 20 kWpeak bis 100 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 140,00/kWp (max., Gebot erforderlich, Auktion)
Kategorie D:
Förderung > 100 kWpeak bis 1.000 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 130,00/kWp (max., Gebot erforderlich, Auktion)
Stromspeicher: EUR 150,00/kWh (Fixbetrag).
Separate Stromspeicher und separate Stromspeicher-Erweiterungen werden über das EAG nicht gefördert.
Eine Stromspeicher-Förderung ist ausschließlich in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage möglich.
Eine Kombination mit Landes- und Gemeindeförderungen ist möglich.
Dokument Gesetzestext EAG allgemein
Dokument EAG Investitionszuschuesse Verordnung 2025
Hier werden Deine Fragen zur Einreichung und Ablauf des EAG beantwortet
KLIMA- UND ENERGIEFONDS
für Private, Gewerbe, Gemeinden, Genossenschaften
STROMSPEICHER, zur Zeit sind keine Anträge möglich
Stromspeicher – Förderprogramm 2024/2025
Für Errichtung und Nachrüstung von elektrischen Speicheranlagen
Gefördert werden sowohl neu installierte Stromspeicher (rückwirkend ab 01.01.2024), als auch die Erweiterung von bestehenden Stromspeicher-Anlagen bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 kWh.
Voraussetzung ist, dass diese zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen.
Die neu errichtete Größe des Speichers muss mindestens 4 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität, sowie mindestens 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kWp-Photovoltaik-Leistung betragen.
Die gesamte Größe ist unbegrenzt, jedoch werden maximal 50 kWh nutzbare Speicherkapazität gefördert.
Die Förderpauschale beträgt 200 Euro/kWh nutzbarer Speicherkapazität.
Eine Kombination mit Landes- sowie Gemeindeförderungen ist möglich.
Eine Kombination mit der aktuellen Umsatzsteuerbefreiung ist ausgeschlossen.
Link zur Stromspeicher Förderung
KLIMA- UND ENERGIEFONDS
für Land- und Forstwirtschaften
zur Zeit sind keine Anträge möglich
Investitionszuschuss Photovoltaik & Stromspeicher & Notstromfunktion
Programm 2023 – 2025 (nur für Landwirtschaften mit Betriebsnummer)
„DER ENERGIEAUTARKE BAUERNHOF“
(für unsere landwirtschaftlichen Kunden wickeln wir das Modul A ab)
STEIERMARK – KLEINE SANIERUNGSFÖRDERUNG
zur Zeit sind keine Anträge möglich
Steirische Photovoltaik-Kunden können im Rahmen der „Kleinen Sanierung“ eine zusätzliche Förderung bis zu einer Höhe von 15% des Investments beantragen: